Existenzgründung: Steuerarten in Deutschland

Spätestens mit der Eröffnung des Unternehmens sollten Sie wissen, welche Steuern Sie bezahlen müssen und welche Pflichten Sie gegenüber dem Finanzamt haben. Informationen dazu finden Sie hier.

Steuerarten

Es gibt unzählige Steurn, die in Deutschland gezahlt werden müssen. Doch welche Steuern Sie entrichten müssen, hängt davon ab,

  • wie groß Ihr Unternehmen ist,
  • für welche Rechtsform Sie sich entschieden haben,
  • ob Sie Gewerbetreibender sind oder ob Ihre Tätigkeit zu den freien Berufen gehört,
  • ob Sie Personal beschäftigen.

Steuern, die auf Sie zukommen, können dann sein:

Umsatz- bzw. Vorsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Lohnsteuer. ´

Umsatzsteuer

Auf (fast) jeden getätigten Umsatz (Warenverkäufe, Leistungen u.a.) wird eine Steuer fällig: die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer genannt). Allgemeiner Satz: 19 Prozent; ermäßigter Satz, z.B. für Lebensmittel, Bücher, Hotelübernachtungen: 7 Prozent. Auch künstlerische Werke werden mit einem ermäßigten Satz von 7 Prozent verkauft. Allerdings nur, wenn sie direkt durch den Künstler, also den Urheber des Werks, oder in Kommission verkauft werden. Beim Verkauf über Kunsthändler oder Galeristen gilt der Steuersatz von 19 Prozent.

Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer ist dazu verpflichtet, seinen Kunden diese Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer­Voranmeldung muss diese dann an das Finanzamt überwiesen werden.

Keine Umsatzsteuer

Hiervon ausgenommen sind in der Regel die typischen Umsätze bestimmter Berufsgruppen (z.B. Heilbehandlungen von Ärzten, Zahnärzten, Physiotherapeuten oder Hebammen. Eine Übersicht der Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind, zeigt § 4 Umsatzsteuergesetz).

Säumniszuschläge

Achtung: Wenn Sie die Umsatzsteuer zum fälligen Zeitpunkt nicht oder nicht vollständig entrichten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Außerdem fallen automatisch Säumniszuschläge ab dem 1. Tag der Verspätung an. Wer die Umsatzsteuer wiederholt nicht oder zu spät entrichtet, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Download finden Sie hier: null

Die 6 häufigsten Fehler von Existenzgründern im Puncto Steuern finden Sie hier.

Weitere Informationen auch im Unternehmensportal des BMWI

Fundstellen im Internet: http://www.bmwi-unternehmensportal.de und http://www.existenzgruender.de